AGB

AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Überprüft durch das Bundeskartellamt

Geschäfts-Nr. B 3 – 776 000 – A 035/69.

  • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für den Auftragnehmer und ihren Mitarbeitern ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für Entscheidungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes des Auftragnehmers gefasst werden.
  • Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen mit einem oder mehreren Mitarbeitern.
  • Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist hinsichtlich der Leistung ein Dienstleistungsvertrag. Der Auftragnehmer unterliegt der Schweigepflicht.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit die eingesetzten Mitarbeiter abzuberufen und durch andere zu ersetzen. Durch Krankheit ausfallende Mitarbeiter können durch den Auftragnehmer ersetzt werden.
  • Der Auftragnehmer ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
  • Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstellen. Alle Berichte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.
  • Ergibt sich im Laufe der Durchführung des Auftrages ein Interessenkonflikt, so darf der Auftragnehmer den Auftrag zurückgeben.
  • Der Auftraggeber kann jederzeit dem Auftragnehmer kündigen. Die bis dahin durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen, sind voll zu begleichen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf die Erstattung der bisher entstandenen Auslagen inkl. der Kosten für Vertragsabschluss und dem Grundhonorar.
  • Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.
  • Die Erledigung eines Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach aufbrauchen des Vorschusses kann die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrochen werden.
  • Die Rechnungen können 14tägig erstellt werden und sind sofort nach Erhalt und ohne Skontoabzug zu begleichen. Bei Verzug wird 1 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat erhoben, auch bei genehmigten Stundungen, sofern der Auftragnehmer einen Bankkredit in Anspruch genommen hat oder aber den Eintritt eines Vermögensschadens infolge von Zahlungsverzug entsprechend nachweist. Der Gegenbeweis des Auftraggebers hinsichtlich eines nicht entstandenen oder eines wesentlich niedrigeren Schadens bleibt unberührt.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Auftragnehmers, in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Einsatzpersonal des Auftragnehmers weder während noch in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages, als Detektiv im weiteren Sinne – auch nicht aushilfsweise – zu beschäftigen. Für den Fall der Verletzung dieser Bestimmung gilt vorbehaltlich weitergehender Schadensansprüche eine Vertragsstrafe von 15000,- Euro als vereinbart.
  • Wird der Auftragnehmer oder eine mit ihm verbundene Person infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren auf direkte oder indirekte Veranlassung des Auftraggebers in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen des Auftragnehmers zu vergüten.
  • Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.
  • Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können getroffen werden. Sie sind insbesondere zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragsausführung. Ansonsten bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung, um rechtswirksam zu werden.
  • Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, Salzgitter. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.